Baugutachter Rheine
Christoph Brockhoff
Bausachverständiger und Baugutachter
Schloßstraße 1649074 Osnabrück
Tel: 0541 915 321 70
info@bauexperts-rheine.de
Qualifikation
- Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
- Recognised European Valuer (TEGoVA)
- Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten DIN EN ISO/IEC 17024
- Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Rheine steht Ihnen Herr Christoph Brockhoff als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Christoph Brockhoff kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Rheine, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Rheine kommen bzw. sich nicht in Rheine auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Rheine - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Rheine ist eine westfälische große kreisangehörige Stadt an der Ems und ist die größte Stadt im Kreis Steinfurt und die zweitgrößte Stadt im Münsterland. Rheine hat eine Größe von 145 km² und etwa 76.948 Einwohner. Die Stadt grenzt an die niedersächsischen Gemeinden Salzbergen und Spelle, an Hörstel im Tecklenburger Land, an Emsdetten und Neuenkirchen im Münsterland. Die Städte Münster, Osnabrück und Enschede liegen ca. 40 – 45 km entfernt. Rheine bietet einige Freizeitaktivitäten wie die beiden großen Museen, das Kloster Bentlage, der Falkenhof und der Emsauenweg. Der Radwanderweg ist 115 km lang und verläuft seit 2004 von Warendorf durch das Münsterland nach Rheine.
Wichtige Anlaufstellen
Stadtverwaltung:
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Liegenschafts- und Bauamt:
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Grundbuchamt:
Salzbergener Straße 29
48431 Rheine